Informationen zum Nebentätigkeitsrecht

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Doz: Rainer Kolbe

Hauptberuflich Beschäftigte an der Ostfalia sind verpflichtet, Nebentätigkeiten grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich anzuzeigen.
Jedoch gibt es im Nebentätigkeitsrecht einige spezielle Regelungen für Professorinnen und Professoren: Der Anzeigepflicht unterliegen nicht Ihre schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder Vortrags- sowie Gutachtertätigkeit.

In dieser Schulung erfahren Sie alles, was Sie über die Regelungen und Vorgehensweise an der Ostfalia im Falle einer Nebentätigkeit wissen müssen.

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