Hauptberuflich Beschäftigte an der Ostfalia sind verpflichtet, Nebentätigkeiten grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich anzuzeigen.
Jedoch gibt es im Nebentätigkeitsrecht einige spezielle Regelungen für Professorinnen und Professoren: Der Anzeigepflicht unterliegen nicht Ihre schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder Vortrags- sowie Gutachtertätigkeit.
In dieser Schulung erfahren Sie alles, was Sie über die Regelungen und Vorgehensweise an der Ostfalia im Falle einer Nebentätigkeit wissen müssen.
Weitere Informationen sind aktuell nicht verfügbar.